Bei GmbHs schaut der Fiskus genauer hin
Überhöhte Managergehälter sind zurzeit in der Diskussion. Ein Aspekt, der dabei wenig diskutiert wird, ist die Rechtsform des Unternehmens. Überhöhte Millionen-Gehälter gehen ausschließlich an Spitzenmanager von Aktiengesellschaften (AG). Bei GmbHs dagegen schaut das Finanzamt ganz genau hin, dass Gehälter für Spitzenmanager in einem angemessen Rahmen bleiben.
Überhöhte Managergehälter sind zurzeit in der Diskussion. Ein Aspekt, der dabei wenig diskutiert wird, ist die Rechtsform des Unternehmens. Überhöhte Millionen-Gehälter gehen ausschließlich an Spitzenmanager von Aktiengesellschaften (AG). Bei GmbHs dagegen schaut das Finanzamt ganz genau hin, dass Gehälter für Spitzenmanager in einem angemessen Rahmen bleiben.Ist ein Unternehmen als GmbH organisiert, ist der Geschäftsführer oft auch Gesellschafter. Und hier achtet das Finanzamt genau darauf, ob mit dem Gehalt oder den Gehaltsextras wie etwa Dienstwagen oder Pensionszusagen versteckt Gewinne an die Eigentümer ausgezahlt werden. Kommt es zu einer Betriebsprüfung bei einer GmbH, suchen die Prüfer oft gezielt nach verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Werden sie fündig, gelten die überhöhten Leistungsvergütungen als vGA – und dann wird es für die GmbH und die Gesellschafter richtig teuer. Der unangemessene Teil der Vergütung ist bei der GmbH nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, was Steuernachzahlungen mit sich bringt, und unterliegt zudem beim Empfänger der 25%igen Abgeltungsteuer.
Was ein angemessenes Gehalt für einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Statistische Bandbreiten kann man Gehaltstudien, vor allem der BBE-Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2013“ entnehmen, allerdings ist die Rechtslage in vielen Fällen nicht klar. Viele Betroffene wehren sich daher gegen die Steuernachforderungen vor den Finanzgerichten. Die Rechtsprechung zu diesem Thema füllt jedes Jahr Bände.
„Die vGA-Prüfungen haben sich in den letzten Jahren zu einer Geißel für GmbHs entwickelt“, erklärt
Dr. Hagen Prühs, Chefredakteur des gmbhchef-Magazins: „Die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen stellen Unternehmer vor neue Herausforderungen.“ Wer hier einen aktuellen Überblick sucht: Steuerberater Stefan Hamacher von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG wird auf dem 7. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn die aktuelle Rechtsprechung zur vGA vorstellen und Handlungsempfehlungen geben, wie man vGA-Vorwürfe vermeiden kann.
Ein gezielt auf den aktuellen Informationsbedarf von GmbH-Geschäftsführern zugeschnittenes Tagungsprogramm ist das seit Jahren bewährte Erfolgsrezept des GmbH-Geschäftsführer-Tags. Als weitere Referenten für den GmbH-Geschäftsführer-Tag hat das Magazin gmbhchef ausgewiesene Experten aus Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Finanzinstituten und Unternehmen gewinnen können.
Der 7. GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn findet am 17. April 2013 von 9 bis 17.30 Uhr in der Stadthalle Bad Godesberg statt. Einzelheiten und Programm finden Sie unter: http://www.gmbhchef.de/
Telefonische Auskünfte: Tel. 0228 95124-0
Kontakt:
Eva Hilger
E-Mail: hilger@vsrw.de
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