„Griff in die Kasse der Beitragszahler“
Vorstand und Geschäftsführung der Knappschaft kritisieren die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds im Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro. „Die Bundesregierung greift hier in die Kasse der Beitragszahler, um den Bundeshaushalt zu entlasten“, so der Vorstandsvorsitzende der Knappschaft, Professor Dr. Karl Friedrich Jakob, „das halten wir für inhaltlich falsch.“
Knappschaft kritisiert Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds in 2014Vorstand und Geschäftsführung der Knappschaft kritisieren die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds im Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro. „Die Bundesregierung greift hier in die Kasse der Beitragszahler, um den Bundeshaushalt zu entlasten“, so der Vorstandsvorsitzende der Knappschaft, Professor Dr. Karl Friedrich Jakob, „das halten wir für inhaltlich falsch.“ Das Geld des Gesundheitsfonds sei allein der Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorbehalten, so Jakob. Der Bundeszuschuss sei eine Gegenleistung des Staates für die Erbringung familienpolitischer Leistungen, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder beim Krankengeld bei Erkrankung von Kindern durch die gesetzliche Krankenversicherung und keine frei verhandelbare Sache, je nachdem wie es passe. „Hier haben wir uns die Sicherheit des Zuschusses gewünscht. Die jetzige Entscheidung ist ein fatales Signal, was die Zuverlässigkeit staatlicher Finanzierung angeht“, so der Vorstandsvorsitzende. Die gesetzlichen Krankenkassen benötigten die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds in voller Höhe, um heute und auch morgen ihrer Aufgabe gerecht zu werden, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Jakob erinnerte daran, dass das Geld des Gesundheitsfonds von Arbeitgebern und gesetzlich Krankenversicherten als Pflichtbeitrag aufgebracht werde: „Diese Beitragsgelder dürfen nicht als disponible Finanzmasse verstanden und nach Belieben für andere Zwecke verwandt werden.“
Die Bundesregierung hatte am 13. März die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2014 sowie den neuen Finanzplan bis 2017 beschlossen. Dieser Plan sieht unter anderem eine Kürzung des Bundeszuschusses für den Gesundheitsfonds im Jahr 2014 vor.
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