AfW begrüßt BRSG II – warnt aber vor Bürokratiehürden für KMU

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens fristgemäß eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II (BRSG II) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgegeben. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich – insbesondere die vorgesehene Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Gleichzeitig warnt der AfW vor übermäßiger Bürokratiebelastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.
„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20-Prozent-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
In seiner Stellungnahme fordert der AfW deshalb klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodelle für Arbeitgeber.
Positiv hebt der Verband hervor, dass der Entwurf keine Eingriffe in bestehende Vergütungsstrukturen vorsieht.
„Dass die bewährte Vielfalt der Beratungsstrukturen erhalten bleibt, ist ein wichtiges Signal für die unabhängige Vermittlerschaft. Ohne sie wird die bAV nicht in die Breite kommen“, betont Wirth.
Die vollständige Stellungnahme des AfW zum BRSG II ist HIER abrufbar.