AfW zur BaFin-Einschätzung zu Finfluencern: Richtig, …

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AfW zur BaFin-Einschätzung zu Finfluencern: Richtig, aber

20.02.2025

AfW zur BaFin-Einschätzung zu Finfluencern: Richtig, aber © AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen zu sogenannten Finfluencern ergänzt. Diese haben insbesondere in Social-Media-Foren von Vermittlern vereinzelt für Kritik gesorgt, da die BaFin sie nicht unter den Erlaubnisvorbehalt einer Anlageberatung stellt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung weist darauf hin, dass die BaFin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt. Entscheidend sind daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.

„Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der BaFin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform.“

Der AfW setzt sich bereits seit längerem intensiv in Berlin und Brüssel dafür ein, dass unqualifizierte Ratschläge und Empfehlungen durch nicht fachkundige Personen im Interesse der Verbraucher und der qualifizierten Fachleute eingedämmt werden. Denn mehr als die Hälfte der Anlegerinnen und Anleger aus den Generationen Y und Z bewerten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen. 60 Prozent betrachten sie laut einer BaFin-Studie aus dem letzten Jahr sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung. „Wir haben also ganz dringenden Handlungsbedarf. Aber: Das Thema ist platziert, und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber.“, so Wirth weiter. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liegt es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. Der AfW wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.


 

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
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E-Mail: office@afw-verband.de

 

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Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

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