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AXA geht neue Wege in der privaten Unfallversicherung

17.09.2024

AXA geht neue Wege in der privaten Unfallversicherung © AXA

AXA Hauptverwaltung

Die AXA Versicherung bringt eine neue private Unfallversicherung auf den Markt. Das neue Produkt ist konsequent von Kunden- und Vermittlerbedürfnissen gedacht und besonders einfach konzipiert, damit der Vertragsabschluss möglichst unkompliziert ist und viele Kund:innen Versicherungsschutz bekommen.

So verzichtet AXA ab sofort auf die Gesundheitsprüfung – das spart viel Zeit im Kundengespräch und sorgt für Zufriedenheit auf beiden Seiten. Neue zielgruppenspezifische Bausteine wie zum Beispiel für Kinder oder für den Öffentlichen Dienst und ein Gipsgeld runden bewährte Leistungen der Unfallversicherung optimal ab. Mit 21 von 21 Punkten hat der unabhängige Vergleicher tarifair die neue Unfallversicherung von AXA als Top-Tarif ausgezeichnet.

Die neue private Unfallversicherung von AXA ist schlank gestaltet. Durch die Bausteinlogik lässt sich das Angebot ganz individuell an die Bedürfnisse von Kund:innen anpassen. Und so ist die Unfallversicherung aufgebaut:

  1. Kern des Produkts: Kapitalleistung bei Invalidität inklusive Progression (2,25-fache, 3,5-fache oder 6-fache Leistung), optional wählbar mit Kapitalturbo (volle Invaliditätsleistung bereits ab 50 % Invalidität) 
  2. Optionale Bausteine: Mindestinvalidität, Kapitalturbo, Gipsgeld, Reha-Baustein, Unfall-Rente, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, zielgruppenspezifischer Baustein Kinder und Baustein für den Öffentlichen Dienst

„Eine private Unfallversicherung ist unerlässlich, da die Kosten bei einer Invalidität schnell mehrere zehntausend Euro betragen können“, so Christian Gesell, Leiter Produktmanagement Unfallversicherungen bei AXA. „Mit unserem neuen Produkt bieten wir eine einfache, moderne, und flexible Absicherung an, die von tarifair top ausgezeichnet ist.“

Baustein Kinder

Fällt das versicherte Kind nach einem Unfall längere Zeit aus, verpasst es in der Schule oft viele wichtige Unterrichtsstunden. AXA bietet mit dem Baustein Kinder weitreichende Unterstützung. Der Baustein enthält drei Leistungen:

  1. Nachhilfegeld: Kann das versicherte Kind wegen eines Unfalles nicht am Schulunterricht einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen, wird je Schulausfalltag das Nachhilfegeld in Höhe von 50 Euro pro Schultag gezahlt. Die Zahlung erfolgt ab dem 11. Schultag, an dem das Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, für maximal 100 Schultage. Anspruch auf Nachhilfegeld besteht auch dann, wenn kein Nachhilfeunterricht genommen wird. Mehrere Schulausfälle wegen desselben Unfalles gelten als ein ununterbrochener Schulausfall, Ferien und unterrichtsfreie Tage bleiben unberücksichtigt. Der Anspruch auf Nachhilfegeld wird durch Vorlage einer Bescheinigung der Schule über die Ausfalltage und eines ärztlichen Attestes begründet. 
  2. Rooming-In: Das Kind nach einem Unfall im Krankenhaus versorgt werden muss, zahlt die Versicherung für den stationären Aufenthalt einer Betreuungsperson 25 Euro pro Nacht für maximal 100 Nächte. Reha- und Kuraufenthalte sind ausgeschlossen.
  3. Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern: Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer stirbt und bei Versicherungsbeginn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und die Versicherung nicht gekündigt war, gilt Folgendes: Die Versicherung wird mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres nach dem 18. Geburtstag im Sinne von Ziffer 10.6 beitragsfrei weitergeführt. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Es wird der bisherige Vertrag beitragsfrei gestellt, die vereinbarte Dynamik wird nicht gelöscht.

Baustein Öffentlicher Dienst

Als Spezialanbieter für den Öffentlichen Dienst legt AXA mit ihrer Marke Deutsche Beamtenversicherung (DBV) ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Beamten und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Gerade Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste sind immer häufiger körperlicher Gewalt ausgesetzt. Erleidet die versicherte Person bei einem solchen Vorfall eine der folgenden Verletzungen, erhält sie von der Versicherung ein Schmerzensgeld. Abgesichert sind

  1. vollständiger Knochenbruch, Muskel-, Sehnen-, Kapsel- oder Bänderriss 
  2. Schuss- oder Stichverletzung durch eine Waffe gemäß §1 Ab­satz 2 Waffengesetz 
  3. Verletzungen, die eine ambulante Operation unter Narkose oder Regionalanästhesie zur Folge haben
  4. Verletzungen, die einen mindestens 3-tägigen stationären Auf­enthalt erfordern

Tritt eine der oben aufgezählten Verletzungen auf, zahlt AXA pauschal eine Leistung in Höhe von 2.500 Euro. Außerdem stellt AXA bei Bedarf den Kontakt zu einem unserer qualifizier­ten Dienstleister her. Diese unterstützen dabei, eine Psychotherapie zu vermitteln, wenn diese nach einem Vorfall im Einsatz notwendig wird. Ein wichtiger Aspekt in Zeiten, in denen Therapie-Plätze sehr knapp sind.

Gipsgeld

Der optionale Baustein Gipsgeld greift z.B. bei Verletzungen, die nicht zwangsläufig zu einem Invaliditätsgrad führen. Die versicherte Person erhält einmalig pro Unfall je nach Knochenbruch oder vollständigen Bänderrissen 500 bis maximal 1.000 Euro. Die maximale Gesamtleistung ist pro Unfall auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt.
 

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