Gebäudeversicherung: Braucht der Hausbesitzer noch eine Hausrat-Police?
Vom Mieter zum Eigentümer: Guido W. ist mit seiner Familie gerade in die eigene Doppelhaushälfte umgezogen. Eine Gebäudeversicherung hat er - aber braucht er dann noch eine Hausratversicherung?
Von Andreas Kunze
Vom Mieter zum Eigentümer: Guido W. ist mit seiner Familie gerade in die eigene Doppelhaushälfte umgezogen. Eine Gebäudeversicherung hat er - aber braucht er dann noch eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung wird oft als die Police für den Mieter bezeichnet, die Gebäudeversicherung als die Police für den Eigentümer oder Vermieter. Vielleicht resultiert daraus das Missverständnis, für einen Immobilieneigentümer sei nur noch die Gebäudeversicherung wichtig.
Gemeinsamkeiten haben die beiden Policen durchaus, denn die versicherten Gefahren sind fast identisch. Bei einer Hausratversicherung gehört dazu unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Bei der Gebäudeversicherung sind es ebenfalls Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Also der gleiche Versicherungsschutz mit verschiedenen Namen?
Nein, denn die versicherten Sachen sind verschieden. "Bei der Hausratversicherung ist generell all das abgedeckt, was beweglich ist und beim Umzug mitgenommen werden könnte", sagt Borna Wakiel von der Gothaer Versicherung. Bei der Gebäudeversicherung ist versichert, der Name lässt es erahnen, das Gebäude und alles, was fest damit verbunden wurde, etwa verklebte Bodenbeläge.
Küche des Vermieters ist Hausrat
Ein Beispiel: Angenommen, wegen eines Kurzschlusses bei der Weihnachtsbaum-Beleuchtung entsteht ein Brand im Wohnzimmer. Das Sofa, den Fernseher und die Gardinen zahlt die Hausratversicherung. Für zerstörte Türen und Fenster kommt die Gebäudeversicherung auf, denn es handelt sich um Gebäudebestandteile. Guido W., der Doppelhaushälften-Eigentümer, sollte daher beides haben: Eine Haurat- und eine Gebäudeversicherung.
Aber wo gehört die Einbauküche hin? Da sie fest mit der Wand verbunden ist, wird sie von Laien oft als Gebäudebestandteil eingestuft - sie ist aber nur in seltenen Fällen über die Gebäudeversicherung gedeckt. "Nämlich dann, wenn sie bereits in die Bauplanung einbezogen wurde", so Borna Wakiel. In der Regel gilt die Einbauküche vielmehr als Hausrat - und das sogar beim Mieter, der sie vom Vermieter gestellt bekommt.
Genau so sah es das Landgericht Coburg: In diesem Fall war ein Kunde einem Taxi aufgefahren und hatte ein "Regulierungsverbot" ausgesprochen, weil er sich unschuldig fühlte. Das Landgericht Coburg meinte, der Auffahrende gelte zunächst generell als schuldig, so dass die Regulierung keinesfalls unsachgemäß oder willkürlich gewesen sei. An das Regulierungsverbot habe sich der Kfz-Versicherer nicht halten müssen (Az: 32 S 15/09).
Das hat Folgen für den benötigten Versicherungsschutz: Der Neupreis der Einbauküche, meist mehrere Tausend Euro, sollte bei der Versicherungssumme in der Hausratpolice berücksichtigt werden, da ansonsten im Schadenfall schon wegen der Einbauküche eine Versicherungslücke bestehen kann.
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