Gefahren in der betrieblichen Altersversorgung: Persönliche …

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Gefahren in der betrieblichen Altersversorgung: Persönliche Haftung des Unternehmensleiters?

30.11.2011

GmbH-Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG der Gesellschaft für den aus der Verletzung von Obliegenheiten resultierenden Schaden. In den Angelegenheiten der Gesellschaft haben Geschäftsführer nach dem gesetzlichen Leitbild die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

1. Dezember 2011 - GmbH-Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG der Gesellschaft für den aus der Verletzung von Obliegenheiten resultierenden Schaden. In den Angelegenheiten der Gesellschaft haben Geschäftsführer nach dem gesetzlichen Leitbild die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Der gegen ihn gerichtete Schadensanspruch verjährt erst nach Ablauf von fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG).

Mitgliedern des „Deutschen bAV Service“ begegneten in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt Probleme im Bereich der rechtssicheren, steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen. Die häufigsten Probleme resultieren aus unvollständigen und fehlenden Personendatensätzen, die für eine korrekte steuerliche und bilanzielle Bewertung der jeweiligen Pensionsverpflichtung notwendig sind. Folglich ist die versicherungsmathematische Bewertung teilweise seit Jahren falsch – die Regressforderungen gegenüber dem verantwortlichen Unternehmensleiter hoch.

Um die Haftungsgefahren im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu vermeiden ist es für Unternehmensleiter daher unabdingbar, sich dezidiert mit den rechtlichen Hintergründen von bAV-Lösungen auseinanderzusetzen. Um dies zu gewährleisten, bedienen sich Firmen häufig Unternehmensberatern oder Versicherungsmaklern, die sich auf den Bereich der bAV spezialisiert haben.  Jedoch besitzen diese keine Erlaubnis zur vollumfänglichen rechtlichen Beratung in Betriebsrentenfragen. Somit fehlt diesen die entsprechende Haftpflichtversicherung, um ein konformes und für den Geschäftsführer haftungssicheres Vorgehen gewährleisten zu können. Diese Zulassung können nur freiberuflich tätige Rechtsberater erhalten, die völlig weisungsungebunden arbeiten. Unternehmen bzw. Personen ohne die genannten Rechtsberatungsbefugnisse dürfen hieraus folgend keine Rechtsberatung anbieten, da sie wegen der Interessenkollision mit ihrer eigentlichen Unternehmenstätigkeit keine entsprechende Erlaubnis besitzen dürfen.

Die Arbeitgeber bzw. deren Personalleiter sind somit gut beraten, wenn Sie sich bei der Verwaltung und Pflege ihrer Betriebsrentenverpflichtungen professionellen Rat einholen, um die entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen zu können. Diese Empfehlung betrifft auch die juristisch fundierte betriebsrentenrechtliche Beratung im Allgemeinen.

Im Rahmen von Beratungsvorgängen zur betrieblichen Altersversorgung ist zudem grundsätzlich eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat, in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen Know-how-Trägern zugewiesen werden.

Der Deutsche bAV Service (www.deutscher-bav-service.de) koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und garantiert den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz, Professionalität und standardisierte Abläufe.


Kontakt:

Deutscher bAV Service
c/o Kenston Services GmbH
Siegburger Straße 126
50679 Köln

Telefon: 0221 / 716 176 - 0
Telefax: 0221 / 716 176 - 50
E-Mail: info@dbav-service.de
Webseite: www.deutscher-bav-service.de

Ansprechpartnerin:
Ann Pöhler
- Pressereferentin »Deutscher bAV Service« -


Über den »Deutschen bAV Service« und die Kenston Services GmbH
Deutscher bAV Service® ist eine eingetragene Marke der Kenston Services GmbH mit Sitz in Köln. Die Marke ist mit der Registernummer 30 2010 047 468 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen. Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der ­Kenston ­Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – samt integrierter umfassender Rechtssicherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen »Ein-Mann-GmbH« bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen ­Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites »Kompetenzcenter« Mandanten aus ­folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen, Rechtsanwälte und Rechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, »Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.« sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem ­Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten.

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