Gebäudeversicherung: Die Versicherer rechnen noch mit …

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Gebäudeversicherung: Die Versicherer rechnen noch mit Mark

22.11.2011

Euro-Krise ohne Ende, viele Deutsche hätten gerne die D-Mark wieder. Die Gebäudeversicherer sind da schon einen Schritt weiter: Sie rechnen noch mit der Mark aus Kaisers Zeiten. Sind die von vorgestern? Die Gothaer klärt auf.

Gebäudeversicherung: Die Versicherer rechnen noch mit Mark

Von Andreas Kunze

Euro-Krise ohne Ende, viele Deutsche hätten gerne die D-Mark wieder. Die Gebäudeversicherer sind da schon einen Schritt weiter: Sie rechnen noch mit der Mark aus Kaisers Zeiten. Sind die von vorgestern? Die Gothaer klärt auf.

Wer eine Gebäudeversicherung abschließt, macht oft eine kleine Zeitreise ins Jahr 1914. Denn der aktuelle Neubauwert der Immobilie, egal wie alt schon, wird umgerechnet in eine gering wirkende "Versicherungssumme 1914" mit der damaligen Mark als Währung. Die Prämie zahlt der Kunde allerdings in Euro, eine Entschädigung würde ebenfalls in Euro geleistet. Was also nutzt das?

Mit der "Versicherungssumme Wert 1914" soll Unterversicherung durch gestiegene Baukosten vermieden werden. Der Kunde hat bei diesem Verfahren des "gleitenden Neuwertes" stets Versicherungsschutz in Höhe des "ortsüblichen Neubauwertes" zum Zeitpunkt des Schadens, natürlich in Euro. Soll heißen: Brennt das Haus nieder, bekommt der Eigentümer so viel Geld, um an gleicher Stelle ein vergleichbares Haus neu bauen zu können.

Jedes Jahr ein neuer Anpassungsfaktor

Bei der Prämie gehen die Versicherer wie bei der Versicherungssumme zunächst von einem Betrag in Mark aus. Was der Kunde aktuell in Euro zu zahlen hat, ergibt sich durch Multiplikation mit einem Jahr für Jahr neu ermittelten Anpassungsfaktor, kurz APF. Er gibt an, um wie viel seit 1914 die Kosten für einen Neu- oder Wiederaufbau gestiegen sind. Der vom Versichererverband GDV ermittelte APF liegt derzeit bei 15,31. Aber warum 1914 als Basiswert? Gewählt wurde dieses Jahr, weil es das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war (vor Inflation und Währungsreform).

Gebäudeversicherungen können ebenso mit festen Versicherungssummen abgeschlossen werden. Dann aber kann der Kunde leicht in die Unterversicherung rutschen, weil die Baukosten in der Regel beständig steigen. Bei einer Unterversicherung wird der Schaden nur im Verhältnis Versicherungswert zur versicherten Summe ersetzt.

Häufig besteht bei Kunden der Irrtum, dass beim Verfahren des "gleitenden Neuwertes" das Gebäude immer automatisch ausreichend versichert ist. Dafür muss zunächst die "Versicherungssumme Wert 1914" richtig angesetzt worden sein. Die Umrechnung zurück auf 1914 übernimmt zwar der Versicherer. Werden aber die heutigen Neubaukosten zu niedrig angesetzt, entsteht ein Fehler, der Jahr für Jahr fortgeschrieben wird. Der Kunde sollte daher die Unterstützung vom Versicherer fordern. Er hat einen Anspruch darauf, ordentlich beraten zu werden (Bundesgerichtshof, Az: IVa ZR 193/87). Versicherer bieten meist Hilfen wie Wertermittlungsbögen an. Werden sie korrekt verwendet, gibt der Versicherer in der Regel die Zusage, dass auf den Einwand Unterversicherung verzichtet wird.

Zu kompliziert? Bei modernen Policen ist es inzwischen möglich, den Versicherungsschutz an die Wohnfläche zu koppeln. Wird die Quadratmeterzahl richtig ermittelt, ist auch das Haus richtig versichert. Unabhängig vom gewählten Verfahren sollte der Kunde daran denken: Baumaßnahmen wie der Anbau eines Wintergartens oder Einbau einer Fußbodenheizung, die den Wert des Objektes erhöhen oder die Wohnfläche vergrößern, erhöhen den Versicherungsbedarf. Modernisierungs- und Umbauvorhaben sollte der Kunde dem Versicherer am besten schriftlich ankündigen.


Alle bisherigen Folgen finden Sie online unter:
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