Anhebung des Rentenbezugsalters und Senkung des …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Anhebung des Rentenbezugsalters und Senkung des Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen - Einschneidende Veränderungen ab 1. Januar 2012

15.11.2011

Zum Jahreswechsel wird das Mindest-Rentenbezugsalter für Riester- und Rürup-Renten und die betriebliche Altersvorsorge erhöht. Außerdem wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherung von 2,25% auf 1,75% abgesenkt. Betroffen sind nur Neuverträge ab 2012.

Zum Jahreswechsel wird das Mindest-Rentenbezugsalter für Riester- und Rürup-Renten und die betriebliche Altersvorsorge erhöht. Außerdem wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherung von 2,25% auf 1,75% abgesenkt. Betroffen sind nur Neuverträge ab 2012.

10.11.2011 - Ab 1. Januar 2012 beginnt die erste Etappe auf dem Weg zur Rente mit 67. Davon betroffen sind auch Rürup- und Riester-Renten sowie die betrieblichen Altersvorsorgeversicherungen. Bei ihnen steigt ab 2012 das Mindest-Rentenbezugsalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Auch das Mindestalter für die Inanspruchnahme der günstigeren Halbbesteuerung bei privaten Renten erhöht sich ab dem kommenden Jahr von 60 auf 62 Jahre.

Zum 1. Januar 2012 tritt noch eine weitere Änderung in Kraft. Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen wird von 2,25% auf 1,75% abgesenkt. Für klassische Tarife ist die garantierte Leistung also niedriger, als bei einem Abschluss vor 2012. Fondsgebundene Tarife ohne Beitragsgarantie sind in der Anwartschaftsphase vom Rechnungszins unbeeinflusst. Hingegen sinkt bei Fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantie die Dotierung des Fondsanteils, da aufgrund des niedrigeren Rechnungszinses ein höherer Prämienanteil für die Beitragsgarantie benötigt wird.

Auswirkungen hat die Absenkung des Höchstrechnungszinses auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Erhöht ein Kunde ab 2012 seinen bAV-Beitrag, wird der Versicherer in der Regel einen Vertrag anwenden, dem der niedrigere Höchstrechnungszins von 1,75% zugrunde liegt. Auch im Falle eines Arbeitsplatzwechsels nach 2011 kommt der neue Zinssatz zur Anwendung.

Der Höchstrechnungszins ist der in jedem Fall garantierte Zinssatz. Er orientiert sich an den Umlaufrenditen zehnjähriger Staatsanleihen und darf höchstens 60 Prozent dieses Wertes betragen. Mit der Anpassung des Zinssatzes reagierte das Finanzministerium auf die Krise an den internationalen Finanzmärkten. Lebensversicherungsverträge, die noch bis zum 31.12.2011 zustande kommen, haben noch den alten Höchstrechnungszins von 2,25% und ermöglichen ein Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr. Vor überschnellen Abschlüssen ist aber trotz der tiefgreifenden Veränderungen abzuraten. Informationen und Tipps zum Umgang mit den neuen Regelungen holt man sich am besten durch ein persönliches Beratungsgespräch ein.


Pressekontakt:

media-adviser
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Weberstraße 7
68165 Mannheim

Tel.: 0621/40 06 89 32
E-Mail: storch@media-adviser.de
Webseite: www.media-adviser.de


Über das Unternehmen
Als unabhängiges Verbraucherportal berät cecu.de Kunden fachkompetent in Versicherungs- und Finanzthemen. Täglich mit neuen interessanten Themen aktualisiert, bietet cecu einen übersichtlichen und stets auf dem neuesten Stand befindlichen Preisvergleich von Strom, Gas, Kfz- Rechtsschutz, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Riester-Rente, Basis-Rente, private und gesetzliche Krankenversicherung sowie Preisvergleiche für Girokonten, Privatkredite und Kreditkarten. Weitere Informationen erhalten Verbraucher auf der Website des Portals unter http://www.cecu.de. Dort können auch unverbindliche und kostenlose Versicherungspreisvergleiche angefordert werden.


cecu_de

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
InterRisk - Wintersport

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
MMM München 2025
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.