Anhebung des Rentenbezugsalters und Senkung des Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen - Einschneidende Veränderungen ab 1. Januar 2012
Zum Jahreswechsel wird das Mindest-Rentenbezugsalter für Riester- und Rürup-Renten und die betriebliche Altersvorsorge erhöht. Außerdem wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherung von 2,25% auf 1,75% abgesenkt. Betroffen sind nur Neuverträge ab 2012.
10.11.2011 - Ab 1. Januar 2012 beginnt die erste Etappe auf dem Weg zur Rente mit 67. Davon betroffen sind auch Rürup- und Riester-Renten sowie die betrieblichen Altersvorsorgeversicherungen. Bei ihnen steigt ab 2012 das Mindest-Rentenbezugsalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Auch das Mindestalter für die Inanspruchnahme der günstigeren Halbbesteuerung bei privaten Renten erhöht sich ab dem kommenden Jahr von 60 auf 62 Jahre.
Zum 1. Januar 2012 tritt noch eine weitere Änderung in Kraft. Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen wird von 2,25% auf 1,75% abgesenkt. Für klassische Tarife ist die garantierte Leistung also niedriger, als bei einem Abschluss vor 2012. Fondsgebundene Tarife ohne Beitragsgarantie sind in der Anwartschaftsphase vom Rechnungszins unbeeinflusst. Hingegen sinkt bei Fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantie die Dotierung des Fondsanteils, da aufgrund des niedrigeren Rechnungszinses ein höherer Prämienanteil für die Beitragsgarantie benötigt wird.
Auswirkungen hat die Absenkung des Höchstrechnungszinses auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Erhöht ein Kunde ab 2012 seinen bAV-Beitrag, wird der Versicherer in der Regel einen Vertrag anwenden, dem der niedrigere Höchstrechnungszins von 1,75% zugrunde liegt. Auch im Falle eines Arbeitsplatzwechsels nach 2011 kommt der neue Zinssatz zur Anwendung.
Der Höchstrechnungszins ist der in jedem Fall garantierte Zinssatz. Er orientiert sich an den Umlaufrenditen zehnjähriger Staatsanleihen und darf höchstens 60 Prozent dieses Wertes betragen. Mit der Anpassung des Zinssatzes reagierte das Finanzministerium auf die Krise an den internationalen Finanzmärkten. Lebensversicherungsverträge, die noch bis zum 31.12.2011 zustande kommen, haben noch den alten Höchstrechnungszins von 2,25% und ermöglichen ein Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr. Vor überschnellen Abschlüssen ist aber trotz der tiefgreifenden Veränderungen abzuraten. Informationen und Tipps zum Umgang mit den neuen Regelungen holt man sich am besten durch ein persönliches Beratungsgespräch ein.
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