ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit Fragen und Antworten aus der Welt der Flieger
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Wer sein Handy im Flieger nicht ausschaltet, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen - Stimmt. Zumindest für den, der mit einer Airline fliegt, die über eine französische Betriebsgenehmigung verfügt. Hier hat das französische Verkehrsministerium ab sofort strengere Regeln für störende Passagiere definiert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro schon fällig werden kann, wenn elektronische Geräte benutzt werden, obwohl die Verwendung untersagt oder eingeschränkt wurde.
Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auf bis zu 20.000 Euro steigen. Auch die Weigerung, Sicherheitsanweisungen der Crew zu folgen, kann teuer werden oder in schwerwiegenden Fällen sogar ein Beförderungsverbot von bis zu vier Jahren nach sich ziehen.
Bei Ryanair darf man nur noch mit digitaler Bordkarte mitfliegen
Stimmt. Seit Mitte November akzeptiert die Airline keine gedruckten Bordkarten mehr. Stattdessen erhalten alle Fluggäste beim Online-Check-in einen digitalen Boarding Pass in ihrer Ryanair-App. Mit der Umstellung will die Fluggesellschaft die Ticketkosten senken und jährlich etwa 300 Tonnen Papier einsparen. Sollten Smartphone oder Tablet keinen Akku mehr haben, sodass Passagiere ihre Online-Dokumente am Flughafen nicht vorzeigen können, erhalten sie laut ARAG Experten kostenlos eine Bordkarte beim Check-in. Voraussetzung ist allerdings, dass sie vorher bereits online eingecheckt waren. Wer dies vor Abflug versäumt hat, muss hingegen am Schalter eine Gebühr für das Papier-Ticket zahlen.
Powerbanks dürfen nicht mit ins Flugzeug
Stimmt nicht. Powerbanks dürfen grundsätzlich mit ins Flugzeug. Aber nur im Handgepäck und unter klaren Bedingungen. Erlaubt sind laut ARAG Experten in der Regel Modelle bis 100 Wattstunden, bei größeren Geräten bis 160 Wattstunden muss die Airline vorab zustimmen. Alles, was darüber liegt, ist im Passagierflugverkehr verboten. Weil Powerbanks Lithium-Ionen-Akkus enthalten und damit ein Brandrisiko darstellen können, dürfen sie keinesfalls im Aufgabegepäck transportiert werden. Zudem verlangen viele Airlines , dass Powerbanks während des Fluges nicht geladen oder aktiv genutzt werden. Andere Fluggesellschaften verlangen, dass die Ladekontakte der Powerbanks mit Isolierband abgeklebt werden oder die Geräte unter dem Sitz deponiert werden müssen.
Im Flugzeug gilt generell Anschnallpflicht
Stimmt nicht. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Flugzeug nicht starten darf, solange sich Passagiere noch nicht angeschnallt haben. Die Crew ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Personen während Start und Landung ihren Sitzplatz einnehmen, angeschnallt sind und das Handgepäck ordnungsgemäß verstaut ist. Wer sich weigert, dem Folge zu leisten, kann vom Flug ausgeschlossen werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az: 13 U 231/09) oder muss je nach Land oder Airline mit einer Geldstrafe rechnen. Erst wenn die Kabine komplett gesichert ist und alle Anschnallkontrollen abgeschlossen sind, erteilt die Crew dem Cockpit die Freigabe für den Start.
In der Türkei gelten sogar ganz besonders strenge Regeln in puncto Anschnallen im Flugzeug: Seit Mai müssen Passagiere, die sich nach der Landung abschnallen, aufstehen oder Gepäckfächer öffnen, bevor das Flugzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist, mit einem Bußgeld von etwa 2.600 Türkischen Lira rechnen. Das sind knapp 60 Euro. Diese Maßnahme wurde von der türkischen Luftfahrtbehörde eingeführt und Airlines sind verpflichtet, ihre Passagiere über diese Regelung zu informieren.

