ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
Echtzeitüberweisung in zehn Sekunden
In 2025 wird die kostenlose Echtzeitüberweisung in der Europäischen Union (EU) verpflichtend eingeführt. Banken müssen ab dem 9. Januar Überweisungen in Euro jederzeit empfangen und ab dem 9. Oktober auch so abwickeln, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger landet. Auch der Sender wird in diesem Zeitraum darüber informiert, ob die Überweisung erfolgreich war. Diese Transaktionen können laut ARAG Experten rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres durchgeführt werden. Es fallen keine höheren Gebühren an – die Kosten entsprechen denen einer normalen Überweisung. Zur Erhöhung der Sicherheit erfolgt im Hintergrund ein Abgleich der IBAN mit dem Empfängernamen. Wenn diese nicht übereinstimmen, erfolgt eine Warnung. Kunden können zudem einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen festlegen. Ab 2027 soll die kostenlose Echtzeitüberweisung auch für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU gelten.
Textilien dürfen ab Januar nicht mehr in den Restmüll
Ab Januar könnte es teuer werden, die abgenutzte Jeans, löchrige Handtücher oder alte Bettwäsche im Restmüll zu entsorgen. Stattdessen sollen sie in Altkleidercontainern gesammelt werden, um das Recycling zu fördern. Grund dafür ist laut ARAG Experten eine neue Vorschrift der Europäischen Union (EU). Sie soll den Umgang mit alten Textilien grundlegend verändern und die Umweltbelastung durch Textilabfälle senken. Der Hintergrund: Die Textilproduktion ist extrem ressourcenintensiv und verursacht mehr Treibhausgase als globaler Flug- und Schiffsverkehr zusammen.
Deutschlandticket für 58 Euro
Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat. Diese Anpassung wurde von Bund und Ländern beschlossen, um den steigenden Betriebskosten im öffentlichen Nahverkehr gerecht zu werden und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. Auch nach der Erhöhung bleibt das Ticket weiterhin bundesweit gültig und ermöglicht die Nutzung von Bus, Bahn, U-Bahn und Tram in ganz Deutschland. Für bestehende Abonnenten wird die Preisanpassung laut ARAG Experten automatisch wirksam – eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Neukunden können das Ticket über deutschlandticket.de erwerben.
Ab 2025 ist E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen anderer Betriebe zu empfangen – und zwar im so genannten strukturierten elektronischen Daten-Format, das der EU-Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das die Dateiformate „ZUGFeRD“ oder „X-Rechnung“. Damit folgt Deutschland einer EU-Verordnung, die die Digitalisierung von Rechnungen vorantreibt. Eine Rechnung im PDF-Format genügt dieser Anforderung laut ARAG Experten nicht. Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem standardisierten Format übermittelt wird. Sie enthält maschinenlesbare Daten, die von Software-Systemen automatisch verarbeitet werden können. Im Vergleich zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen bietet die E-Rechnung den Vorteil einer schnelleren Bearbeitung und einer verbesserten Transparenz. Für Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber gilt die E-Rechnungspflicht bereits seit 2020.