Neue Regeln für die Fahrkunst
Schon mit 16 ans Steuer?
Seit Jugendliche im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17, kurz BF17, schon frühzeitig ans Lenkrad dürfen, ist das Unfallrisiko bei Fahranfängern signifikant gesunken. So ist das begleitete Fahren laut ARAG Experten bereits seit 2011 im deutschen Recht verankert. Um den Lernzeitraum für junge Autofahrer zu verdoppeln, könnte künftig das Mindestalter für begleitetes Fahren auf 16 Jahre herabgesetzt werden, so sieht es zumindest der Koalitionsvertrag vor.
Fahrschule mit Elektroauto
Wer die Führerscheinprüfung mit einem Elektroauto absolviert, darf nach Auskunft der ARAG Experten ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Seit April 2021 gibt es aber die Möglichkeit, sich nach mindestens zehn weiteren Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eintragen zu lassen. Damit dürfen dann auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Wer von vorneherein im Schaltwagen fahren lernt, darf zwar auch Automatik-Fahrzeuge fahren, sollte aber zumindest ein paar Schnupperstunden in einem Elektrofahrzeug machen. Denn im Vergleich zum klassischen Verbrennungsmotor gibt es einige Unterschiede und das Fahrverhalten muss angepasst werden. So können E-Autos beispielsweise schneller beschleunigen und verursachen kaum Geräusche, so dass Verkehrsteilnehmer langsamer auf E-Fahrzeuge reagieren.
Führerscheinklassen und Anhänger
Mit Führerscheinklasse B dürfen bis zu acht weitere Personen mitgenommen werden und das Fahrzeug darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Für einen Anhänger muss kein separater Führerschein gemacht werden, er darf aber nicht schwerer als 750 Kilogramm (kg) sein. Auch damit darf das Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschritten werden. Wer mehr Gewicht ziehen muss, beispielsweise, wenn er Pferde transportiert, benötigt entweder die Klasse BE, dann darf der Anhänger allein bis 3.500 kg wiegen oder er lässt sich ohne weitere Prüfung die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eintragen. Hiermit darf laut ARAG Experten ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg bewegt werden.
Geht es darum, auch mal die Fußballtruppe durch die Gegend zu kutschieren, muss der Fahrer den Führerschein der Klasse D1 besitzen, dann darf er bis zu 16 weitere Personen befördern. Diese Fahrerlaubnis darf nach Auskunft der ARAG Experten erst mit 21 Jahren absolviert werden, es sei denn, die Fahrer befinden sich in der Ausbildung zu einem Berufskraftfahrer.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/