Neue Regeln für die Fahrkunst

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Neue Regeln für die Fahrkunst

27.09.2022

 Neue Regeln für die Fahrkunst  © Pixabay

Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. Oktober 2022 ablegen, werden nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Auf die Kosten von mindestens rund 2.000 Euro für einen Führerschein haben die neuen Regeln keinen Einfluss. Insgesamt geht es um über 50 Fragen, die überarbeitet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die Änderungen, auf die sich jährlich knapp zwei Millionen Prüflinge in einer zunehmend digitalen Fahrausbildung einstellen müssen.

Alle Klassen sind betroffen
Die Änderungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung ziehen sich durch alle Klassen. So gibt es nach Auskunft der ARAG Experten sowohl neue Fragen im Grundwissen für alle Fahrzeugklassen als auch neue Fragen im Wissen rund um das Mofa.

Fahrausbildung 2.0
Bisher war es nur in der Corona-Pandemie möglich: digitaler Theorieunterricht in der Fahrschule. Nun soll es auch künftig in Ausnahmefällen möglich sein, einen Teil des Unterrichts auch digital anzubieten. Das könnte vor allem für Fahrschüler von Vorteil sein, die in ländlichen Regionen wohnen, wo die nächste Fahrschule weit entfernt ist.
Auch die praktische Prüfung ist von der Digitalisierung betroffen: Nach Auskunft der ARAG Experten werden Fahrschüler bereits seit Sommer 2022 auch in der Nutzung moderner Assistenzsysteme, die die Fahrer unterstützen und die Sicherheit erhöhen, geprüft. Dabei geht es im ersten Schritt um die einfachen und weit verbreiteten Anwendungen, wie z. B. Geschwindigkeits- und Notbremsassistenten oder Müdigkeitswarner. Nötig wird die Digitalisierung, weil nach Auskunft der ARAG Experten seit Juli eine Verordnung der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten ist, nach der Assistenzsysteme für Geschwindigkeit, Notbremsung, Spurhalten oder Rückwärtsfahren bei Neuwagen verpflichtend zur Ausstattung gehören. Nach einer zweijährigen Übergangszeit dürfen Neuwagen, die nicht über diese Tools verfügen, ab 2024 in der gesamten EU nicht mehr zugelassen werden. Betroffen sind Pkw, Lkw, Transporter und Busse.

Höhere Strafe bei Täuschungsversuchen in der Prüfung
Auch das macht die Technik möglich: Es gibt immer häufiger Fahranwärter, die bei der theoretischen Prüfung tricksen und täuschen. Dabei gibt es nach Information der ARAG Experten zwei Betrugsarten: Den Technikbetrug und die Stellvertreterprüfung. Bei erster Masche à la James Bond sind die Fahrschüler in der Prüfung mit teilweise professioneller Übertragungstechnik ausgestattet und tragen kleine Kameras in Kleidung oder an Brillengestellen und winzige Kopfhörer. Ein drahtlos zugeschalteter Helfer souffliert dann die korrekten Antworten direkt ins Ohr des Prüflings. Bei der zweiten Art der Manipulation legt ein ähnlich aussehender Stellvertreter unter falscher Identität die Prüfung für den Fahranwärter ab. Laut Polizei sind diese Betrugsversuche in den letzten Jahren um das Siebenfache gestiegen: Rund 3.000 Täuschungsversuche sind aufgeflogen, doch die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher. Bisher wurden solche Versuche kaum sanktioniert, schon nach sechs Wochen durfte der Fahrschüler die Prüfung wiederholen. Seit Februar müssen tricksende Prüflinge laut ARAG Experten jedoch bis zu neun Monate warten, bis sie erneut zur theoretischen Prüfung zugelassen werden (Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 18 I 2).
 

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