Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich

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Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich

04.08.2022

Entlastung für Praxen, Kassen und Versicherte

Die Digitalisierung des Verfahrens betrifft vor allem Heil- und Kostenpläne (HKP) bei Zahnersatz. Patienten wird durch das EBZ künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe HKP ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung. Weitere Therapien, die digital beantragt und angezeigt werden, sind die kieferorthopädische Behandlung sowie die Behandlung von Kieferbruch und von Kiefergelenkserkrankungen. Ab dem Jahr 2023 kommt dann auch die Behandlung von Parodontalerkrankungen dazu. Dann sind keinerlei Anträge auf Papier mehr möglich.

Bearbeitungsdauer deutlich verkürzt

Bei der Umsetzung des EBZ wurde darauf geachtet, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Die PVS-Hersteller wurden hierzu insbesondere auch durch das Engagement des Verbandes der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Beginn an umfassend in das Projekt einbezogen.

Die digitalen Anträge werden datensicher über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ausgetauscht. Die Praxis hat alle Anträge digital vorliegen, die direkt von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt werden. Bei der Kasse wird der Antrag geprüft und die Antwort ebenfalls per KIM zurück an die Praxis gesandt. Dies kann künftig beispielsweise noch am selben Tag geschehen. Bislang dauert die Bewilligung eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz deutlich länger. Patientinnen und Patienten bekommen auch weiterhin schriftliche Informationen über Kosten und Details der geplanten Behandlung von ihrer Praxis ausgehändigt. Von der Kasse erhalten sie einen schriftlichen Bescheid über die Kostenübernahme. Patienteninformation und Bescheid sind wichtige Dokumente für eine eventuell bestehende Zusatzversicherung.

Insgesamt bringt die Einführung des EBZ einen deutlichen Schub in der Digitalisierung des zahnärztlichen Bereiches mit sich, von dem auch die Telematikinfrastruktur enorm profitieren wird, da deren Nutzen für Zahnarztpraxen bisher sehr überschaubar war. Darüber hinaus hat die erfolgreiche Entwicklung des EBZ-Verfahrens große Aufmerksamkeit und Interesse auch innerhalb der Ärzteschaft erfahren, sodass hier vielleicht ein Modell realisiert wurde, das im Gesundheitswesen Schule machen könnte. In jedem Fall profitiert davon die bereits sehr gute zahnärztliche Patientenversorgung und die administrative Organisation des Praxis-Alltags.

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