Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich
Zahnärztliche Praxen können Behandlungen jetzt digital bei der Krankenkasse beantragen und anzeigen. Das bisherige Verfahren wird dadurch deutlich effizienter, einfacher und schneller. GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten sich hierzu auf das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) verständigt. Eine sechsmonatige Pilotphase wurde am 30. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen, am 1. Juli ist der Echtbetrieb in den Zahnarztpraxen gestartet. Innerhalb des ersten Monats nutzten schon 2791 Praxen das neue Verfahren. Noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend wird. Bereits jetzt können alle Krankenkassen die digitalen Anträge bearbeiten. In der Pilotphase wurden rund 5.000 Anträge digital gestellt und bearbeitet, seit 1. Juli sind noch fast 50.000 hinzugekommen (Stand: 2. August). Pro Tag sind es aktuell rund 2.000 Anträge, die mit dem EBZ bearbeitet werden.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „Die Digitalisierung des zahnärztlichen Antragsverfahrens ist ein entscheidender Schritt. Alle Beteiligten - von den Praxen über die Patientinnen und Patienten bis zu den Kassen - sparen dadurch Zeit und Aufwand, haben also einen echten Mehrwert. Genau deswegen wollen und müssen wir die Digitalisierung in allen Bereichen des Gesundheitswesens vorantreiben. Besonders freut mich die sehr gute Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, mit der wir bei der Umsetzung konsequent an einem Strang gezogen haben.“
Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Bei der Umsetzung des EBZ haben wir bewusst großen Wert daraufgelegt, nicht lediglich Papierformulare zu digitalisieren und die lästige Zettelwirtschaft ressourcenschonend zu beenden, sondern die komplette Antragsstrecke so aufzusetzen, dass spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse realisiert werden. Auf diese Weise werden auch Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag spürbar reduziert und gleichzeitig höchsten Ansprüchen an den Datenschutz entsprochen. Die Vorteile, die mit dem EBZ einhergehen, sind unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung. Herausstellen möchte ich insbesondere auch die lösungsorientierte und transparente Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie den Herstellern von Praxisverwaltungssoftware, die hier – ohne die Beteiligung der gematik – aus Versorgung und Selbstverwaltung heraus eine großartige und im Praxisalltag erprobte Anwendung mit vielen Vorteilen für alle Beteiligten entwickelt haben.“