BFH-Pressemitteilung: Prof. Dr. Klaus Offerhaus verstorben
Prof. Dr. Klaus Offerhaus, von 1994 bis 1999 Präsident des Bundesfinanzhofs, ist am 26. Oktober 2019 - kurz nach seinem 85. Geburtstag - in München verstorben.
Der gebürtige Mannheimer begann seinen beruflichen Werdegang im Steuerrecht nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1962 mit dem Eintritt in die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Nach mehrjährigen Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof und dem Bundesministerium der Justiz wurde er 1975 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt. 1988 wurde er zum Vorsitzenden des V. Senats ernannt. Zwei Jahre später wurde ihm das Amt des Vizepräsidenten und im Oktober 1994 das des Präsidenten des Bundesfinanzhofs übertragen. Ende Oktober 1999 trat er nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
In seiner fast 25–jährigen Tätigkeit als Bundesrichter hat Klaus Offerhaus wie kaum ein anderer das Wirken des Bundesfinanzhofs beeinflusst und sich immer wieder für die Vereinfachung des Steuerrechts und dessen Transparenz für die Steuerpflichtigen eingesetzt. Als Präsident des Bundesfinanzhofs galt sein besonderes Augenmerk der effektiven Rechtsschutzgewährung.
Einen bleibenden Namen machte er sich nicht nur als Richterpersönlichkeit, sondern auch als anerkannter Steuerrechtswissenschaftler. Als Honorarprofessor an der Universität Augsburg gab er sein umfassendes Wissen an die Studierenden weiter. Sein auch im Ruhestand fortgesetztes wissenschaftliches Engagement zeigt sich in einer kaum überschaubaren Anzahl von Beiträgen in der steuerrechtlichen Fachliteratur sowie als Mitherausgeber eines Kommentars zum Umsatzsteuerrecht.
Sein Wirken wurde durch die Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und des Bayerischen Verdienstordens gewürdigt.
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