Breites Angebot, weniger Bürokratie: Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden. Für Bürgerinnen und Bürger wird Steuerberatung damit flexibler, für Beratende wird Bürokratie abgebaut.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Die Arbeitswelt verändert sich rasant und wird immer digitaler. Deshalb bringen wir auch das Recht der Steuerberatung auf den neuesten Stand. Bürgerinnen und Bürger werden von einem breiteren Angebot profitieren. Lohnsteuerhilfevereine können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten. Gleichzeitig bauen wir Bürokratie ab. Das ist ein weiterer Schritt, um die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land zu entlasten.
Mit unserer Änderung bei der Gewerbesteuer sorgen wir für mehr Steuergerechtigkeit. Wir wollen verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist.“
Der Gesetzentwurf sieht im Bereich des Steuerberatungsrechts vier wesentliche Änderungen vor:
- Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine werden umfassend modernisiert. Unter anderem sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbare Tätigkeiten entfallen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Zudem soll zukünftig die Leitung von drei statt bisher zwei Beratungsstellen durch eine Person zulässig sein. Nach Schätzungen des BMF können dadurch zukünftig zusätzlich circa 35 500 Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Die Kosten für Steuerberatung werden sich dadurch jährlich um ca. 10 Millionen Euro verringern.
- Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt. Zum Beispiel dürfen Energieberaterinnen oder Energieberater künftig auch auf steuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen.
- Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen wird erweitert. Neben nahen Angehörigen dürfen zukünftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten. Zudem sollen sogenannte Tax Law Clinics an Universitäten zulässig sein.
- Das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern fällt weg. Das bedeutet, dass eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden kann, ohne dass diese durch eine andere Steuerberaterin oder einen anderen Steuerberater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Darüber hinaus enthält der Entwurf noch weitere steuerliche Maßnahmen:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent wirkt Scheinsitzverlegungen von Unternehmen entgegen. Niedrige Hebesätze sind bisher oft ein Anreiz für Unternehmen, ihre steuerliche Ansässigkeit in entsprechende Kommunen zu verlegen, auch wenn sie dort nicht substantiell tätig sind.
Außerdem enthält der Entwurf Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes, um eine mögliche zweifache Besteuerung desselben Lebenssachverhaltes beim Auseinanderfallen von Verpflichtungs- (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) auszuschließen. Zudem werden die Anzeigefristen für Beteiligte nach § 19 Grunderwerbsteuergesetz auf einen Monat verlängert.

