§ 34k GewO: Vermittlung von Ratenkrediten wird ab 2026 reguliert

Frank Rottenbacher
Ab dem 20. November 2026 benötigen alle Vermittlerinnen und Vermittler, die allgemeine Verbraucherdarlehen – also Raten- oder Verbraucherkredite – vermitteln, eine Erlaubnis nach dem neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO). Dies sieht der am 23. Juni 2025 veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie vor. Die bislang erforderliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO wird dann entfallen.
Die neue Regulierung orientiert sich im Aufbau an der Erlaubnis nach § 34i GewO für Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler. Sie sieht folgende Anforderungen vor:
- Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis nach § 34k GewO müssen Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten sowie unmittelbar an der Vermittlung mitwirkenden Personen in das Vermittlerregister beim DIHK eintragen lassen.
- Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherdarlehen sowie alle unmittelbar an der Vermittlung mitwirkenden Personen müssen künftig in das Vermittlerregister beim DIHK eingetragen werden.
- Für diese Personen ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dazu wird eine neue IHK-Sachkundeprüfung eingeführt. Wer bereits eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34i GewO vorweisen kann, erhält eine Anerkennung – eine erneute Prüfung ist dann nicht erforderlich. Eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“, wie sie aus dem Bereich der Versicherungsvermittlung bekannt ist, wird es hingegen nicht geben.
- Zusätzlich besteht eine Pflicht zur jährlichen Weiterbildung im Umfang von fünf Stunden.
Die Pflicht zur Sachkunde und Weiterbildung trifft ausschließlich die Personen, die unmittelbar Beratungs- oder Vermittlungsleistungen erbringen. Übt der Gewerbetreibende diese Tätigkeiten nicht selbst aus, entfällt für ihn diese Verpflichtung.
„Auf Grundlage unserer Daten aus dem AfW-Vermittlerbarometer gehen wir davon aus, dass eine fünfstellige Zahl an Vermittlerinnen und Vermittlern eine Erlaubnis nach § 34k GewO beantragen wird – zusätzlich zahlreiche Personen aus dem Einzel- und Autohandel. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass ausreichend Kapazitäten für die neue Sachkundeprüfung zur Verfügung stehen, damit eine unterbrechungsfreie Vermittlung ab November 2026 gewährleistet bleibt“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Laut Gesetzentwurf wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die unter anderem die Anforderungen an Sachkunde, Weiterbildung sowie Verhaltens- und Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern konkretisiert. Dazu zählt auch die Pflicht, Provisionen und andere Zuwendungen offenzulegen – ein gesetzgeberischer Ablauf, der bereits aus anderen gewerberechtlichen Regelungen bekannt ist (beispielsweise aus der VersVermV im Zusammenhang mit dem § 34d GewO).
Für sogenannte Absatzfinanzierer – etwa Auto- oder Möbelhäuser sowie Elektromärkte – sieht der Gesetzentwurf Ausnahmen vor, sofern sie als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG gelten. Der AfW kritisiert diese Ausnahme für kleine Annexvermittler deutlich:
„Die Regulierung soll dem Verbraucherschutz dienen. Wenn jedoch wesentliche Marktteilnehmer von den Anforderungen ausgenommen werden, wird kein einheitliches Wettbewerbsumfeld geschaffen. Gerade im Bereich der Absatzfinanzierung – ob im Autohaus, Möbelhandel oder Online – ist das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hoch. Studien belegen, dass insbesondere die Vielzahl kleiner Kredite und ‘Buy Now, Pay Later‘-Angebote die Gefahr einer Überschuldung massiv erhöhen. Wer hier keine einheitlichen Regeln schafft, handelt nicht im Sinne des Verbraucherschutzes“, warnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung wird sich im Rahmen der Verbändeanhörung intensiv einbringen und die Interessen seiner Mitglieder aktiv vertreten.
Pressekontakt:
AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de
Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de
Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.
Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.