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Finanzdienstleister-Regulierung erfordert schnelles Handeln bei allen Vermittlern

02.08.2011

Es steht fest, die Finanzdienstleister-Regulierung wird umgesetzt, der Sachkundenachweis ist zu erbringen. Die Hoffnung, dass die „Alte-Hasen“-Regelung Anwendung findet, kann zu einem herben Rückschlag für die Betroffenen werden, sollte dies nicht der Fall sein.

Es steht fest, die Finanzdienstleister-Regulierung wird umgesetzt, der Sachkundenachweis ist zu erbringen. Die Hoffnung, dass die „Alte-Hasen“-Regelung Anwendung findet, kann zu einem herben Rückschlag für die Betroffenen werden, sollte dies nicht der Fall sein.
Ein im Auftrag der „Vereinigung zum  Schutz für Anlage und-Versicherungsvermittler“ (VSAV) durch die mzs Rechtsanwälte Düsseldorf erstelltes Rechts-Gutachten schafft Rechtssicherheit.
Um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regulierung die Vermittlung für den einzelnen Berater auf jeden Fall weiter zulässig ist, sollten alle betroffenen Vermittler zeitnah handeln und die notwendige Sachkundeprüfung schnellstens ablegen. Nur so sei sicher gestellt, so der VSAV, dass es zu keinem Zeitpunkt zu Provisionseinbußen komme.

Kurzfassung Rechts-Gutachten.pdf



Uwe Rabolt

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