Vier Tipps rund um Online-Banking via Smartphone, iPad & Co.
Immer mehr Menschen nutzen mobile Endgeräte für den Geldtransfer. Doch diese Art von Online-Banking birgt besondere Sicherheitslücken und Risiken. Was der Verbraucher beachten muss, erklärt ROLAND-Partneranwalt Helmut Winter von der Würzburger Kanzlei Winter & Kollegen.
Tipp 1: Smartphone & Co nicht aus den Augen lassen
Grundsätzlich gilt: Sobald der Kunde Geldtransaktionen über sein Smartphone vornimmt, darf die Bank das Konto belasten. Wurde Geld überwiesen, ohne dass der Kunde den Vorgang selbst ausgeführt oder Dritten schuldhaft ermöglicht hat, muss die Bank die Buchung stornieren. Die Bank führt das Storno jedoch nur dann durch, wenn der Kunde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kunde sein Handy unbeobachtet im Café auf dem Tisch liegen lässt oder er PIN und TAN zusammen aufbewahrt. Meist kann die Bank beweisen, dass die Abbuchung mit gültiger PIN und TAN veranlasst wurde. Dann muss der Kunde belegen, dass er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer vergisst, sich beim Online-Banking abzumelden und Dritte einen kriminellen Schaden anrichten können. „Das ist, als ob man die Hausschlüssel offen herumliegen lässt oder ohne abzuschließen aus dem Haus geht, und deshalb Diebe eindringen können. Insgesamt ist das Risiko des Kunden beim Online-Banking via Smartphone sehr gering, solange er das mobile Endgerät so gut schützt wie seinen Geldbeutel oder seine Wohnungsschlüssel – also aufgepasst“, rät Helmut Winter.
Tipp 2: Sicherheitsvorkehrungen wie für den Computer treffen
Um mobile Endgeräte vor Hackerangriffen und Zugriffen durch Unbefugte zu schützen, sollte man wie beim Computer bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachten. Zugangsdaten wie PIN und Codes sollte der Verbraucher selbst bestimmen und niemandem mitteilen. Empfehlenswert sind darüber hinaus Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme. Wenn man sogenannte Apps und Betriebssystem-Updates herunterlädt, ist darauf zu achten, dass die Quelle vertrauenswürdig ist. Um das Smartphone entsprechend zu schützen, empfiehlt der ROLAND-Partneranwalt: „Sicherheitssoftware wird regelmäßig getestet und verglichen. Der Kunde sollte sich hier genau informieren und sorgfältig die bei seiner Bank geltenden
Geschäftsbedingungen und Regeln zum Online-Banking lesen, um die richtigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.“
Tipp 3: Empfängerkonto und Betrag kontrollieren
Bei der vom Geldinstitut angebotenen Banking-App sollte der Verbraucher darauf achten, dass die Bank ein Sicherheitssystem nutzt, das auf dem neuesten Stand ist. So sollte zum Beispiel die TAN, mit der man eine Geldtransaktionen bestätigt, nicht auf das zum Online-Banking genutzte Endgerät übermittelt werden. Das SMS-TAN-System ist für Smartphones daher ungeeignet. Ein aktuelles Verfahren mit hohem Sicherheitsniveau ist das sogenannte Chip-TAN-Verfahren. Das dafür benötigte Gerät, den TAN-Generator, erhält man bei seiner Bank. Bei diesem Verfahren wird die TAN nicht übermittelt, sondern der Kunde schiebt seine persönliche Bankkarte mit Chip in den TAN-Generator. Unter Verwendung des Empfängerkontos und des Betrags wird dann für die jeweilige Transaktion eine spezifische TAN errechnet. „Auf diese Weise erkennt der Kunde, welcher Betrag wohin überwiesen wird, wenn er den Zahlungsvorgang auslöst“, erklärt Helmut Winter und rät: „Wer mit dem Smartphone Online-Banking betreiben will, sollte sich bei seiner Bank über das Verfahren genau informieren.“
Tipp 4: Haftung bei Kartenmissbrauch beachten
Bei unerklärlichen Abbuchungen, die beispielsweise mit der persönlichen Bankkarte veranlasst werden, haftet der Kunde sogar ohne Verschulden bis zu einem Betrag von 150 Euro. Das Kreditinstitut muss jedoch nachweisen, dass die Transaktion so wie vereinbart vorgenommen und ordnungsgemäß aufgezeichnet wurde. Um nicht haftbar gemacht zu werden, muss der Verbraucher konkret beweisen können, dass er den Vorgang nicht selbst ausgeführt hat. Über diese Haftungsverteilung sowie Möglichkeiten und Risiken des Online-Banking insgesamt muss die Bank den Kunden informieren. „Der effektivste Schutz für den Kunden besteht aber schon darin, dass die Bank keinen vertraglichen Anspruch gegen ihn hat, wenn er eine Geldtransaktion nicht autorisiert hat“, so der ROLAND-Partneranwalt. „Daher sollte man auf Karte und Co. stets gut achtgeben und die Bewegungen auf dem Konto im Blick haben.“
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