Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Weniger Produkte, aber verbesserte Qualität
infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für das Jahr 2024 aktualisiert. Die Zahl der angebotenen Tarife ist weiter rückläufig, etliche Marktstandards haben sich dagegen verbessert.
Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches und branchenweit anerkanntes Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2024“ wurden 40 Tarife von 13 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Markt-standard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.
Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejeni-ge Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.
Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsver-fahren gerade nicht um ein Rating.
An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, verleiht infinma entsprechende Siegel. Insgesamt 13 Tarife von 4 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlan-gung dieser Auszeichnung erfüllt. Die Zahl der ausgezeichneten Tarife hat sich gegenüber dem Vorjahr ebenso weiter verringert, wie die Zahl der Anbieter selbst.
„Wie im letzten Jahr schon vorhergesagt, ist inzwischen die BU-Umtauschoption zum Markt-standard geworden. Das ist insofern verständlich, als die EU häufig als Einstieg in eine Ar-beitskraftabsicherung angeboten wird.“, erläuterte der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz. Auch der Verzicht auf die Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes ist in diesem Jahr zum Standard geworden. Eine Regelung, auf die infinma auch in der BU und der GF schon seit Jahren gedrängt hat. „Insgesamt hat sich das Niveau der Bedingungen weiter verbessert, dennoch kann sich die EU weiterhin nicht als Alternative zur BU durchsetzen. In vielen Berufen, vor allem ohne größere körperliche Belas-tungen, bleiben die Prämienunterschiede zur BU einfach zu gering.“ Auch die Regelungen bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit hat sich verändert. Hier reichen jetzt schon 2 von 6 Pflegepunkten aus.
Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzt: „Selbst für überwiegend körperlich Tätige kann sich die EU nicht wirklich als Alternative zur BU durchsetzen. Schon alleine die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfte den einen oder anderen mög-lichen Kunden abschrecken.“
Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen im Markt der Arbeitskraftabsicherung stellen die infinma-Analysten zudem fest, dass sich aktuell die Versicherer eher auf die Grundfähig-keitsversicherung als Portfolioergänzung zur BU zu fokussieren scheinen.
Insgesamt sehen die Analysten von infinma eine gewisse vertriebliche Zurückhaltung im Be-reich der EU. Möglicherweise glauben die Anbieter selber nicht oder nicht mehr an einen durchschlagenden Erfolg dieser Absicherungsmöglichkeit.
Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen sind ab Freitag auf der Internetseite von in-finma abrufbar: https://infinma.com/2022/04/28/marktstandards-in-der-eu/
Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei in-finma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Marktstandards maßgeblichen Kriterien.
Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php